Umziehen und Steuern sparen

Egal ob Sie berufsbedingt, privat oder aufgrund gesundheitlicher Probleme umziehen - wir zeigen Ihnen Tipps, wie Sie steuern sparen können. 

Berufsbedingter Umzug


Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten dafür in voller Höhe bei der Steuer geltend machen. Gründe für einen berufsbedingten Umzug müssen nachgewiesen werden und liegen vor wenn z.B.:


  ein neuer Job angetreten wird, Versetzung oder

    Arbeitsplatzwechsel vorliegt


  die Fahrtzeit zur Arbeitsstelle und zurück sich um

    insgesamt 1 Stunde reduziert


  der Umzug aus überwiegenden Interesse des Arbeitgebers

    erfolgt, z.B. bei Bezug oder Auszug einer Dienstwohnung


Dabei ist zwischen „allgemeinen Umzugskosten“ (Werbungskosten) und „sonstigen Umzugskosten“ (Umzugskostenpauschale) zu unterscheiden.

BEKA Umzugsservice hilft beim Umzug in und um Leipzig

Sonstige Umzugskosten


(Umzugskostenpauschale, Kosten müssen nicht belegt werden)


  Trinkgelder für das Umzugsunternehmen oder die

    privaten Helfer


  Ab- und Aufbau der Möbel und Einbauküche


 der fachgerechte An- und Abbau von Lampen und

    elektrischen Geräten


  das fachgerechte Anbringen oder Ändern von

    Gardinen, Rollos und Vorhängen


 Gebühren für Ummeldung (auch KFZ)


 Kosten für eine Anzeige zur Wohnungssuche


 Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten

    Wohnung, sofern Sie dazu verpflichtet sind


 Anschlussgebühren für Internet und Telefon


Die Höhe der Umzugskostenpauschale steigt jährlich und liegt ab 01.03.2020 bei:


 Ledige 820,00 Euro


 Verheiratete und Gleichgestellte 1639,00 Euro


 für jede weitere Person 361,00 Euro (Kinder oder

    Verwandte, die nach dem Umzug mit im Haushalt

    leben


Sollten die tatsächlichen sonstigen Umzugskosten höher als die Pauschale ausfallen, kann man die Posten auch einzeln angeben, benötigt dafür aber die Belege für die Kosten.



Wenn Sie Ihre erste Ausbildung anfangen und dafür ein Umzug notwendig ist, können Sie die Kosten dafür als Sonderausgabe geltend machen.

Allgemeine Umzugskosten


Die tatsächlichen Kosten müssen belegt werden


  Kosten für die Umzugsfirma, Verpackungsmaterial,

    Halteverbot, Umzugstransporter etc


 Kosten für die Suche der neuen Wohnung  

    (Fahrtkosten, ggfl. Übernachtungskosten)


  die Fahrt zur neuen Wohnung


●  Maklergebühren


 doppelte Miete, sofern diese unabwendbar ist


 umzugsbedingter Nachhilfeunterricht der Kinder


 Kosten für einen neuen Herd ( bis 230,00 €), für

    Heizöfen (bis 164,00 € je Zimmer)


Zusätzlich zu den allgemeinen Umzugskosten können Sie sonstige Umzugskosten als Umzugskostenpauschale geltend machen.

Privat veranlasster Umzug


Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Kosten zum Teil als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen. So können Sie sich 20% der Transportdienstleistung (höchstens 4000,00 Euro) und 20% der Handwerkerkosten (höchstens 1200,00 Euro) wiederholen.


Dazu brauchen sie zwingend die Belege und müssen den Betrag überwiesen haben. Barzahlung wird bei der „haushaltsnahen Dienstleistung“ nicht anerkannt.

Wir helfen beim Umzug in und um Leipzig
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Umzug aus gesundheitlichen Gründen


Ist ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig, kann dieser als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden. Dazu muss die zwingende Notwendigkeit  nachgewiesen werden und die Kosten müssen die Grenze der zumutbaren Belastung übersteigen.


Ob dieses Kriterium erfüllt ist, klären Sie am besten mit einem Steuerberater. Gleiches gilt übrigens auch für einen Umzug aufgrund von Naturkatastrophen.

Diese Tipps sind nur vereinfacht zusammengetragen und gelten als grobe Orientierung. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und sind nicht verbindlich.


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