Egal ob Sie berufsbedingt, privat oder aufgrund gesundheitlicher Probleme umziehen - wir zeigen Ihnen Tipps, wie Sie steuern sparen können.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten dafür in voller Höhe bei der Steuer geltend machen. Gründe für einen berufsbedingten Umzug müssen nachgewiesen werden und liegen vor wenn z.B.:
● ein neuer Job angetreten wird, Versetzung oder
Arbeitsplatzwechsel vorliegt
● die Fahrtzeit zur Arbeitsstelle und zurück sich um
insgesamt 1 Stunde reduziert
● der Umzug aus überwiegenden Interesse des Arbeitgebers
erfolgt, z.B. bei Bezug oder Auszug einer Dienstwohnung
Dabei ist zwischen „allgemeinen Umzugskosten“ (Werbungskosten) und „sonstigen Umzugskosten“ (Umzugskostenpauschale) zu unterscheiden.
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Kosten zum Teil als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen. So können Sie sich 20% der Transportdienstleistung (höchstens 4000,00 Euro) und 20% der Handwerkerkosten (höchstens 1200,00 Euro) wiederholen.
Dazu brauchen sie zwingend die Belege und müssen den Betrag überwiesen haben. Barzahlung wird bei der „haushaltsnahen Dienstleistung“ nicht anerkannt.
Diese Tipps sind nur vereinfacht zusammengetragen und gelten als grobe Orientierung. Sie stellen keine steuerliche Beratung dar und sind nicht verbindlich.
BEKA Umzugsservice
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